Sachkundenachweise, Sachkundebescheinigungen nach §§10,11 LHundG NRW
Laut LHundG NRW (Landeshundegesetz NRW) benötigen Halter von Hunden bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 3 LHundG NRW) und Halter von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg (§ 11 Abs. 3 LHundG NRW) erreichen, einen Sachkundenachweis, der beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen ist.
Folgende Sachkundeprüfungen können bei uns abgelegt werden:
Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW
Es handelt sich hierbei um Hunde der Rassen
Alano,
American Bulldog,
Bullmastiff,
Dogo Argentino,
Fila Brasileiro,
Mastiff,
Mastino Español,
Mastino Napoletano,
Rottweiler,
Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Sachkundenachweis für große Hunde (20/40-Hunde) nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW
Große Hunde gemäß $11 sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Widerristhöhe des Hundes bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden.
Durchgeführt werden die Prüfungen von Friedhelm Hoffmann, staatlich anerkannter Sachverständiger nach dem Landeshundegesetz NRW (DVO LHundG NRW)
Termine und weitere Infos: 02041 3757832 oder 0176 53 53 2695